Dieter C. Ammer

- Rechtsanwalt -

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  Verhalten nach einem Verkehrsunfall
  Verhalten nach verkehrsstrafrechtl. Handlung
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Dieter C. Ammer
-Rechtsanwalt-
Vilsfeldstraße 18
94474 Vilshofen
Tel. 08541 / 5505
Fax 08541 / 7722
 

 

 

Verhalten nach einem Verkehrsunfall

  • Sofort prüfen, ob Unfallzeugen vorhanden sind (Passanten, andere Verkehrsteilnehmer), diese wenn möglich ansprechen, Name und Adresse geben lassen oder Autokennzeichen notieren
     
  • Personalien- und Versicherungsdaten austauschen zwischen Unfallbeteiligten; bei ausländischen Verkehrsteilnehmern grüne Versicherungskarte verlangen
     
  • an der Unfallstelle sich nie auf Diskussionen zur Schuldfrage einlassen, auch nicht gegenüber der Polizei
     
  • sofern Körperverletzungen eingetreten sind und seien es auch "lediglich" Kopf- und Genickschmerzen unmittelbar nach dem Unfall Polizei verständigen, damit eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt (geschieht meist nur noch bei Körperverletzungen, deshalb obige Ziffer a) zu Beweiszwecken immer sehr wichtig
     
  • Melden Sie sich sofort nach dem Unfall, egal wo der Unfall passiert ist, damit alles Notwendige unverzüglich in die Wege geleitet werden kann unter:
     
    Tel.: 0 85 41 / 55 05
    Fax: 0 85 41 / 77 22
    Notfallservice: 0171 / 79 79 104
    E-Mail: Dieter.Ammer@Web.de

     
  • Äußern Sie sich nie gegenüber Versicherungen und Behörden, überlassen Sie dies ausschließlich dem Rechtsanwalt
     

 

© 2001 RA Dieter C. Ammer, www.kanzlei-ammer.de