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- Sofort prüfen, ob Unfallzeugen vorhanden sind (Passanten, andere
Verkehrsteilnehmer), diese wenn möglich ansprechen, Name und Adresse geben
lassen oder Autokennzeichen notieren
- Personalien- und Versicherungsdaten austauschen zwischen Unfallbeteiligten;
bei ausländischen Verkehrsteilnehmern grüne Versicherungskarte verlangen
- an der Unfallstelle sich nie auf Diskussionen zur Schuldfrage einlassen,
auch nicht gegenüber der Polizei
- sofern Körperverletzungen eingetreten sind und seien es auch "lediglich"
Kopf- und Genickschmerzen unmittelbar nach dem Unfall Polizei verständigen,
damit eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt (geschieht meist nur noch bei
Körperverletzungen, deshalb obige Ziffer a) zu Beweiszwecken immer sehr wichtig
- Melden Sie sich sofort nach dem Unfall, egal wo der Unfall passiert ist, damit
alles Notwendige unverzüglich in die Wege geleitet werden kann unter:
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Tel.:
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0 85 41 / 55 05
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Fax:
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0 85 41 / 77 22
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Notfallservice:
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0171 / 79 79 104
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E-Mail:
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Dieter.Ammer@Web.de
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- Äußern Sie sich nie gegenüber Versicherungen und Behörden, überlassen
Sie dies ausschließlich dem Rechtsanwalt
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