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Dieter C. Ammer- Rechtsanwalt - |
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Kosten Rechtsanwälte erbringen eine Dienstleistung. Diese hat natürlich ihren Preis, aber es kann oft sehr viel teurer werden, sie nicht in Anspruch zu nehmen. Es gibt im wesentlichen zwei Wege, um Anwaltshonorare zu berechnen. Zum einen gibt es die Berechnung auf Grundlage des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG), das ziemlich kompliziert Vergütungshöhe und Auslagen vorschreibt. Zum anderen besteht die Möglichkeit der Honorarvereinbarung, was bedeutet, dass Rechtsanwalt und Mandant sich über Leistung und Gegenleistung einig werden. Dabei wird entweder eine Abrechnung nach festen Stundensätzen vereinbart oder nach einem Pauschalhonorar. Meine Abrechnungspraxis: So unkompliziert wie möglich. Sind die Anwaltskosten vom Rechtschutzversicherer, dem Gegner oder der Landeskasse zu tragen, wird nach dem RVG abgerechnet. Wenn damit zu rechnen ist, dass der Mandant aus eigener Tasche die Kosten zu zahlen hat, wird grundsätzlich eine Honorarvereinbarung getroffen in Form eines Zeithonorars oder einer Pauschale, wobei natürlich auch eine Kombination zwischen Zeit- und Pauschalhonorar möglich ist. Höhe der Vergütung bei Honorarvereinbarung: Nun, dies ist eine schwierige Frage und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa von der Bedeutung des Auftrags für den Mandanten, der Umfang der Sache und somit notwendiger Zeitaufwand, das Haftungsrisiko des Anwalts und natürlich spielt auch die Leistungsfähigkeit des Mandanten eine wichtige Rolle.
Prinzipiell gilt, dass meine Mandanten vorher wissen welche Kosten
entstehen, so dass zuerst mit einer Honorarvereinbarung die Honorarfrage
geklärt wird und damit zu Gunsten der Mandanten keine Kostenfallen entstehen.
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© 2001-2010 RA Dieter C. Ammer, www.kanzlei-ammer.de |
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