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Rechtsanwälte erbringen eine Dienstleistung.
Diese hat natürlich ihren Preis, aber es kann oft sehr viel teurer werden, sie
nicht in Anspruch zu nehmen. Es gibt verschiedene
Abrechnungsmöglichkeiten:
- Abrechnung nach der BRAGO
Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ist die Regelabrechnung deutscher
Rechtsanwälte. Die Bemessung des Honorars erfolgt dabei in Abhängigkeit von Gegenstands-
oder Streitwerten ohne Berücksichtigung des für die Bearbeitung erforderlichen
Zeitaufwandes. Abweichungen von dieser Abrechnungsform können nur durch schriftliche
Honorarvereinbarungen vorgenommen werden.
- Abrechnung nach Festhonorar
Es bedarf dazu eine schriftliche Vereinbarung.
Es wird hierbei ein Gesamtpreis vereinbart zu dem die Kanzlei eine konkret, bestimmte
Leistung erbringt.
Es besteht auch pro Monat z.B. die Möglichkeit ein Festhonorar zu vereinbaren. Der
Mandantschaft wird dabei monatlich ein festgelegtes Honorar berechnet und erhält dafür
innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens Beratung.
Diese Variation ist besonders für Geschäftsbetriebe interessant.
- Vereinbarung fester Stundensätze
Der Mandant zahlt nur die Arbeit, die auch geleistet wurde.
Diese Abrechnungsform wäre bei Mandanten sinnvoll, die regelmäßig einen Anwalt
benötigen, aber die jeweilige Tätigkeit einen unvoraussehbaren Umfang hat.
Je nach Tätigkeitsgebiet verrechnet meine Kanzlei Stundensätze zwischen
103 Euro und 133 Euro. Hinzuzurechnen sind Auslagen, Reisekosten und die gesetzliche
Mehrwertsteuer.
- Erfolgshonorar
Diese sind in Deutschland gemäß § 49 II BRAO ausdrücklich verboten.
- Erstberatung
Dabei informiert Sie der Anwalt über die Rechtslage, ohne für Sie direkt tätig zu
werden. Die Höhe der Erstberatungsgebühr variiert zwischen 26 Euro und 179 Euro maximal,
zuzüglich eventueller Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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